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Airbnb-Vermietung in Calw – Das sollten Sie rechtlich wissen

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Airbnb-Vermietung in Calw – Das sollten Sie rechtlich wissen

Airbnb-Vermietung in Calw – Das sollten Sie rechtlich wissen

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Kurzzeitvermietungen unterliegen in vielen Gemeinden rechtlichen Beschränkungen
  • Das Ordnungsamt Ihrer Kommune ist erste Anlaufstelle für verbindliche Auskunft
  • Mieter benötigen immer die schriftliche Erlaubnis des Vermieters
  • Bei Eigentumswohnungen können Hausordnung und Gemeinschaftsbeschlüsse Limits setzen
  • Steuerliche Anmeldung und Beherbergungsanzeige sind oft erforderlich

Gerade in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass immer mehr Menschen ihre Wohnungen oder Häuser kurzzeitig vermieten möchten – sei es zur Aufbesserung des Einkommens oder um die Immobilie effizienter zu nutzen. Vor einigen Tagen erzählte mir ein Bekannter aus der Region Calw, dass er gerne sein Gästezimmer auf Airbnb anbieten würde, aber nicht wusste, worauf er achten muss. Seine Verunsicherung ist berechtigt: Denn die Rechtslage ist je nach Gemeinde unterschiedlich, und schnell können teure Strafen drohen. Wer in Calw oder der unmittelbaren Umgebung lebt, sollte die wichtigsten Regelungen kennen.

Ist Kurzzeitvermietung überall erlaubt?

Das ist die zentrale Frage – und die Antwort lautet leider: Es kommt darauf an. Viele größere Städte und Kommunen haben sogenannte Zweckentfremdungsverbote erlassen, um den Wohnungsmarkt zu schützen. Das bedeutet, dass private Wohnungen nicht ohne Genehmigung als touristische Unterkunft genutzt werden dürfen. In anderen Gemeinden, auch in und um Calw, gibt es weniger strenge Regelungen – teilweise sind Kurzzeitvermietungen völlig frei, teilweise nur mit Anmeldung zulässig. Manche Kommunen definieren auch Obergrenzen für die Anzahl der Vermietungstage pro Jahr. Ohne vorherige Klärung können Sie schnell in rechtliche Schwierigkeiten geraten.

Anmeldung beim Ordnungsamt – ein wichtiger Schritt

Bevor Sie Ihre erste Buchung annehmen, empfehlen wir dringend, mit dem zuständigen Ordnungsamt Ihrer Gemeinde Kontakt aufzunehmen. Viele Kommunen verlangen eine Beherbergungsanzeige oder die formelle Anmeldung als Beherbergungsbetrieb – dies hängt oft davon ab, wie häufig Sie vermieten möchten. In Calw und umliegenden Gemeinden können die Anforderungen unterschiedlich sein. Das Ordnungsamt prüft, ob Ihr Vorhaben zulässig ist, und erteilt gegebenenfalls eine Bestätigung. Diese Anmeldung ist nicht nur rechtlich wichtig, sondern schützt auch Sie selbst, denn Sie können sich darauf berufen, dass Sie alles korrekt gemacht haben.

Was sagt der Vermieter – oder der Eigentümer?

Falls Sie Mieter sind und nicht Eigentümer der Immobilie: Sie dürfen nicht einfach so anfangen, Ihre Wohnung kurzzeitig zu untervermieten. Sie müssen die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters einholen. Viele Mietverträge verbieten Untervermietung komplett oder erlauben sie nur mit vorheriger Zustimmung. Erfolgt diese Zustimmung nicht, riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung – und das möchte niemand. Nehmen Sie sich Zeit und sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Vermieter. In vielen Fällen sind Vermietende offen für das Thema, wenn es transparent kommuniziert wird.

Hausordnung und Wohnungseigentum prüfen

Besitzer einer Eigentumswohnung müssen besonders aufpassen. Ihre Gemeinschaft der Eigentümer kann Kurzzeitvermietungen durch entsprechende Beschlüsse einschränken oder sogar komplett verbieten. Schauen Sie in Ihre Teilungserklärung und die Beschlüsse der letzten Jahre – oft finden sich dort bereits konkrete Regelungen. Auch die Hausordnung kann Limits setzen. Wer hier nicht aufpasst, wird von Nachbarn oder der Hausverwaltung schnell abgemahnt. In Calw gibt es viele Mehrfamilienhäuser mit unterschiedlichsten Regelungen – Ihre Sorgfalt lohnt sich.

Wo erfahre ich konkret, was bei mir gilt?

Die erste Anlaufstelle ist das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Dort können Sie klarstellen, ob und unter welchen Bedingungen Kurzzeitvermietung zulässig ist. Auch die Wirtschaftsförderung berät oft Vermieter zu gewerblichen Fragen. Für die steuerliche Seite sollten Sie zusätzlich einen Steuerberater konsultieren – Einkünfte aus Kurzzeitvermietung sind Einkommen und müssen versteuert werden. Je nach Umfang kann auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein.

Das Wichtigste: Informieren Sie sich, bevor Sie starten. Ein kurzes Gespräch mit dem Ordnungsamt kostet nichts und erspart Ihnen später möglicherweise erhebliche Kosten und Ärger. Wer in Calw und Umgebung gewerblich vermieten möchte, tut sich selbst einen Gefallen, diese wenigen Schritte vorher zu gehen.

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