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Schneeräumen: Pflichten und Zeiten erklärt

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Schneeräumen: Pflichten und Zeiten erklärt

Schneeräumen: Pflichten, Zeiten und Regelungen erklärt

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundeigentümer und Mieter sind in der Regel zur Schneeräumung verpflichtet
  • Räumzeiten sind oft werktags 7–20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen später festgelegt
  • Gehwege, Treppen und Zufahrten müssen geräumt werden – oft mit Sand oder Splitt statt Salz
  • Bei Verletzungen durch Nichträumung droht Schadensersatz

Im Alltag stolpert man immer wieder über verschneite Gehwege und rutschige Treppen – doch wer ist eigentlich dafür zuständig, sie freizumachen? Wer im Süden Deutschlands lebt, kennt das: Schnee fällt, und sofort stellt sich die Frage nach Räumpflicht und Haftung. Dieser Ratgeber klärt auf, welche Pflichten gelten und wie Sie richtig räumen.

Wer ist für die Schneeräumung verantwortlich?

In den meisten Fällen obliegt die Schneeräumung dem Grundeigentümer. Bei Mietwohnungen wird diese Aufgabe häufig vertraglich auf die Mieter übertragen – das ist rechtlich zulässig, sofern es im Mietvertrag klar festgehalten ist. Wichtig: Die Pflicht betrifft öffentliche Gehwege vor dem Haus sowie private Zugänge und Zufahrten. In Mehrfamilienhäusern können Hausmeister oder spezialisierte Dienstleister beauftragt werden. Klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Vermieter, wer verantwortlich ist.

Räumzeiten: Werktags 7–20 Uhr, sonntags flexibler

Die genauen Räumzeiten werden durch die kommunale Straßenreinigungssatzung jeder Stadt oder Gemeinde geregelt. Typischerweise müssen Gehwege an Werktagen ab 7 Uhr und bis spätestens 20 Uhr geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen ist der Beginn oft auf 9 oder 10 Uhr verschoben. Besonders bei Schneefällen in den frühen Morgenstunden sollten Sie proaktiv handeln, um Unfälle zu vermeiden. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde über die genauen Bestimmungen – diese können regional unterschiedlich ausfallen.

Was muss geräumt werden?

Die Räumpflicht erstreckt sich auf begehbare Gehwege, Treppen, Eingangsbereiche und Zufahrten. Normalerweise reicht eine Breite von etwa 1 bis 1,5 Metern aus – es muss nicht der gesamte Gehweg freigemacht werden. Auch Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel in Privatverantwortung müssen berücksichtigt werden. Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, sondern sollte seitlich gelagert oder abtransportiert werden, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.

Streumittel: Salz verboten, Sand und Splitt erlaubt

Streusalz ist in vielen Kommunen untersagt oder stark reglementiert – es schadet der Umwelt und Vegetation. Stattdessen sollten Sie auf ökologische Alternativen ausweichen: Sand, Splitt oder Blähglimmer bieten guten Halt und sind umweltfreundlicher. Diese Mittel sollten nach der Frostperiode schnellstmöglich wieder entfernt werden. Beachten Sie die Vorgaben Ihrer Stadt, da diese oft konkrete Streumittel vorschreiben oder verbieten.

Haftung bei Schnee und Eis

Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt und dadurch Personen zu Schaden kommen, kann haftbar gemacht werden. Dies gilt auch für Verletzungen durch mangelnde Streumittel auf rutschigen Flächen. Die Versicherung kann Schadensersatz verlangen. Dokumentieren Sie Ihre Räumaktivitäten durch Fotos oder Notizen – diese helfen im Streitfall. Eine Haftpflichtversicherung bietet zusätzliche Sicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich auch nachts räumen?
Nein. Die festgelegten Räumzeiten entsprechen dem Willen des Gesetzgebers. Nachts müssen Sie nicht aktiv räumen, sollten aber morgens zeitnah tätig werden.

Was passiert, wenn ich nicht räume?
Die Stadt kann Verwarnungsgelder verhängen. Zusätzlich drohen zivilrechtliche Schadensersatzverpflichtungen bei Unfällen.

Kann ich die Arbeit delegieren?
Ja, Sie dürfen einen Dienstleister beauftragen. Die Verantwortung bleibt aber bei Ihnen – stellen Sie sicher, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.

Schneeräumen ist eine gesetzliche Pflicht, die ernst genommen werden sollte. Informieren Sie sich rechtzeitig über lokale Regelungen, investieren Sie in geeignetes Equipment und handeln Sie prompte, wenn Schneefall ansteht. So vermeiden Sie Bußgelder und schützen andere Personen vor Unfällen.

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